Nutzungsänderung
Auch wenn an einem Gebäude baulich nichts verändert wird, kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein. Der Grund dafür ist, dass sich durch eine neue Nutzung andere Anforderungen an das Gebäude und seine Umgebung ergeben können, beispielsweise hinsichtlich Stellplätzen, Brandschutz, Schallschutz, Rettungswegen oder der Verträglichkeit mit der Nachbarschaft.
Daher muss vor einer Änderung der Nutzung geprüft werden, ob diese baurechtlich zulässig ist. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen eines Bauantrags auf Nutzungsänderung. Erst mit einer entsprechenden Genehmigung besteht rechtliche Sicherheit, dass die neue Nutzung dauerhaft ausgeübt werden darf.
Auszüge der durch uns beantragten Nutzungsänderungen
Änderung von Büro zu Wohnen - Mayen - 2025 - Corinna Körber
Änderung von Bankfiliale zu Wohnen - Winningen - 2025 - Corinna Körber
Änderung von Wohnen zu Ferienwohnung - Berlin Innenstadt- 2025- Corinna Körber
Änderung von Gastronomie zu Einzelhandel (Modegeschäft) - Koblenz Altstadt - 2024 - Corinna Körber
Änderung von Lager zu Wohnen - Mainz - 2023 - Mathias Körber
Änderung von Vergnügungsstätte zu Einzelhandel (Kunstgalerie)- Koblenz Altstadt - 2023 - Corinna Körber
Änderung mit Umbau von Gastronomie zu Gastronomie - Koblenz Altstadt - 2022 - Corinna Körber
Änderung von Backstube zu Wohnen - Bad Neuenahr-Ahrweiler - 2021 - Mathias Körber
Änderung mit Umbau von Gastronomie zu Gastronomie - Winningen - 2021 - Mathias Körber
Änderung von Wohnen zu Hotel - Koblenz - 2011 - Mathias Körber